

Türkei: Christliches Kloster Mor Gabriel unterliegt im Landstreit
Das syrisch-orthodoxe Kloster Mor Gabriel in der Türkei ist eines der ältesten christlichen Zentren weltweit. Seit Jahren strengt der türkische Staat mit juristisch fragwürdigen Begründungen ein Enteignungsverfahren an.
Unter anderem sollen sich in der Anklageschrift Behauptungen finden, wonach mit dem landwirtschaftlichen Ertrag der Grundstücke antitürkische Aktivitäten finanziert werden.
Jetzt hat das Oberste Gericht große Teile der Ländereien des Tur-Abdin-Klosters in Südostanatolien dem türkischen Staat zugesprochen. Wie der Stiftungsvorsitzende des Klosters, Kuryakos Ergün, mitteilte, entschieden die Richter in Ankara im seit Jahren andauernden Rechtsstreit zugunsten des türkischen Schatzamtes. Ein offizieller Bescheid mit den Details zum Urteil fehlt aber noch. Mit der Klage hatte das türkische Schatzamt seinen Anspruch auf einige Wald- und Flurstücke des Klosters durchsetzen wollen. Im Juni 2009 wies ein Gericht in der südosttürkischen Stadt Midyat die Klage des Schatzamtes zurück. Daraufhin ging der Fall an das Berufungsgericht in Ankara.
Kurdische Dörfer verklagten Kloster
Landvermessungsarbeiten zur Erstellung von Grundbüchern nach Vorgaben der Europäischen Union hatten in den vergangenen Jahren zahlreiche Streitigkeiten zwischen dem Kloster und umliegenden Dörfern entfacht. 2008 wurde das Kloster Mor Gabriel von drei kurdischen Dörfern wegen "rechtswidriger Ansiedelung" verklagt. Im Jahr darauf gewann das im vierten Jahrhundert gegründete Kloster beim Zivilgericht Midyat einen Prozess gegen eine umliegende Gemeinde. Doch der Kassationsgerichtshof in Ankara hob das positive erstinstanzliche Urteil aufgrund der Nichtzuständigkeit auf und verwies die Zuständigkeit an das Verwaltungsgericht Midyat, wo der Fall erneut aufgerollt wurde. Seitdem gab es zahlreiche juristische Erfolge und Misserfolge.
Die Prozesse sorgten besonders in Deutschland und Österreich für Aufsehen. Mehrere Politiker äußern sich besorgt über die Religionsfreiheit. Die Sprecherin für Menschenrechte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erika Steinbach, sprach von einem "schweren Rückschlag für die Christen in der Türkei". "Sinnbildhaft steht der Entzug von Grund und Boden des Klosters Mor Gabriel für die Verdrängung des Christentums in der Türkei", so Steinbach. Die negative Entwicklung der Religionsfreiheit in der Türkei sei mit den Menschenrechten unvereinbar.
Winter: Weder Religionsfreiheit noch Menschenrechte in Türkei
Auch die österreichische Nationalratsabgeordnete Susanne Winter (FPÖ) zeigte sich ob des Urteils besorgt über das syrisch-orthodoxe Kloster. "Derartige Verfahren, die offensichtlich nur gegen die christliche Minderheit in der Türkei abzielen, zeigen erneut, dass weder Religionsfreiheit noch Menschenrechte in der Türkei verwirklicht sind", kritisiert Winter. "Während der türkische Staatschef Abdullah Gül durch Europa tourt und uns über Flüchtlingspolitik und Menschenrechte belehren will, werden die syrisch-orthodoxen Christen aus religiöser Intoleranz enteignet." (...)

